top of page

AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages zwischen dem Mieter und der Luxury Automobile Pavlovic als Vermieterin. Durch Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren.

A. Mindestalter / Führerausweis
Der Mieter und Lenker des Fahrzeuges muss zum Zeitpunkt des Mietvertrages das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Mieter muss bei Mietbeginn im Besitz eines Führerausweises der Kategorie B sein.

B. Berechtigte Lenker
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und denjenigen Lenkern, welche mit Namen und Anschrift im Mietvertrag aufgeführt sind, geführt werden. Für Zusatzlenker gelten die gleichen Bestimmungen wie in Abschnitt A. Der Mieter bleibt gegenüber der Vermieterin für die Erfüllung aller Pflichten aus dem Mietvertrag verantwortlich, auch wenn er das Fahrzeug nicht selbst lenkt. Für die Bestimmung eines Zusatzlenkers wird pro Miettag eine zusätzliche Gebühr erhoben, welche im Mietvertrag ausgewiesen wird.

C. Verbotene Nutzungen / Einreisebeschränkungen / Ausreisebeschränkungen
Das Mietfahrzeug darf durch den Mieter nicht verwendet werden:

a) in überladenem Zustand oder mit mehr Personen im Fahrzeug als zugelassen
b) zur Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe
c) zur Weitervermietung
d) für den Transport von Waren oder Personen gegen Bezahlung
e) zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und zur Fahrschulung
f) mit abgeschaltetem ESP
g) zum Abschleppen, sofern es sich nicht um ein dafür vorgesehenes Fahrzeug handelt

Das Fahrzeug darf nur in der Schweiz gefahren werden. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Bewilligung der Vermieterin.

D. Fahrzeugübernahme
Das Fahrzeug wird vollgetankt, sauber und betriebsbereit übergeben. Es erfolgt jeweils ein Zustandsprotokoll bei Übergabe und Rückgabe. Bei Rückgabe ist das Fahrzeug ebenfalls vollgetankt und in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben, inkl. Quittung. Ansonsten wird eine Gebühr von CHF 50.00 plus Tankkosten erhoben. Schäden können bis 7 Arbeitstage nach Rückgabe beanstandet werden.

E. Mietpreis / Zahlung
Der Mietpreis sowie Zusatzleistungen werden im Mietvertrag festgehalten. Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Rückerstattung. Verspätete Rückgabe (>30 Min) führt zu einem weiteren vollen Miettag. Der Mietzins ist vor Mietantritt zu bezahlen. Eine Kaution kann bis zu 60 Tage zurückbehalten werden.

F. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden durch unsorgfältiges oder vertragswidriges Verhalten. Die Haftung umfasst Reparaturkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Ausfallmieten, Anwaltskosten und Verwaltungskosten. Der Mieter ersetzt auch Bussen, Gebühren usw., inkl. CHF 100.00 Bearbeitungsgebühr. Bei Raserdelikten ab CHF 1’000.00 haftet der Mieter. Eine Kaskoversicherung reduziert den Selbstbehalt gemäss Vertrag, gilt aber nicht bei grober Fahrlässigkeit oder nicht berechtigten Lenkern.

G. Unterhalt
Der Mieter prüft regelmässig Öl, Wasser und Reifendruck. Reparaturen bedürfen vorgängiger Genehmigung. Eigenreparaturen sind verboten.

  • Rauchen im Fahrzeug: CHF 1’000.00 Busse

  • Essen/Trinken: CHF 500.00 Busse

  • Haustiere verboten

  • Die Vermieterin kann das Fahrzeug per GPS/Wegfahrsperre sichern

H. Verhalten bei ausserordentlichen Ereignissen
Bei Unfall, Diebstahl, Einbruch, Brand oder Wildschaden ist sofort die Polizei zu benachrichtigen. Ein Polizeirapport ist zwingend. Die Vermieterin ist ebenfalls zu informieren. Keine Schuldanerkennung gegenüber Dritten.

I. Versicherung
Haftpflicht ist im Mietpreis enthalten. Kasko nur, wenn im Vertrag festgehalten. Standard-Selbstbehalt: CHF 4’000.00, für Lenker unter 25: CHF 5’000.00. Selbstbehalt sofort vor Ort zahlbar. Der Vermieterin steht Schadenersatz bis CHF 15’000.00 für Umtriebe zu. Grobfahrlässige oder vorsätzliche Schäden sind nicht gedeckt.

J. Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäss DSG und DSGVO. Bei behördlicher Anfrage werden relevante Mieterdaten übermittelt.

K. Rückhaltungsrecht
Der Mieter hat kein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug.

L. Stornobedingungen
Eine Stornierung der Fahrzeugmiete ist bis spätestens 72 Stunden vor Mietantritt kostenlos möglich. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 72 Stunden vor Mietbeginn, wird der volle Mietzins in Rechnung gestellt.
Die Vermieterin behält sich das Recht vor, eine bereits bestätigte Miete kurzfristig und ohne Angabe von Gründen zu stornieren.

bottom of page